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Deutschland

Die E-Rechnung ist Pflicht. Ihre Software muss sie erzeugen können.

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes deutsche Unternehmen eine E-Rechnung empfangen können; ab 2027 und 2028 muss es sie auch ausstellen. KRONENWERK erzeugt ZUGFeRD und XRechnung, prüft beides und liest, was hereinkommt — und führt daneben die vollständigen Bücher, nicht nur den Rechnungsblock.

  • ZUGFeRD und XRechnung, erzeugt und geprüft

    ZUGFeRD im Profil EN 16931 ist die Voreinstellung: ein PDF/A-3, das Ihr Kunde einfach öffnet, mit eingebetteter CII-XML für seine Software. Ein öffentlicher Auftraggeber bekommt XRechnung 3.0.2 als reine XML. Welches Format ein Vorgang braucht, entscheidet die Kundenart, nicht ein Häkchen, das jemand vergisst.

  • Geprüft, bevor die Datei entsteht

    Was das deutsche Recht verlangt und die Norm nicht ausdrückt, wird vor dem Erzeugen geprüft: eine Rechnung, die so nicht rechtmäßig sein kann, wird gar nicht erst zur Datei. Für eine Behördenrechnung fragt das Formular vorher nach Leitweg-ID, Ansprechpartner und Zahlungsverbindung — den Angaben, an denen eine sonst fehlerfreie Rechnung im Rechnungseingang liegen bleibt.

  • Eingehende Rechnungen lesen

    Die Empfangspflicht gilt seit dem 1. Januar 2025 für alle. KRONENWERK erkennt an der Datei selbst, was sie ist — Hybrid-PDF, CII oder UBL — und prüft jede gegen den Maßstab, der für den Empfänger gilt: EN 16931. Nicht gegen die schärfere Verwaltungsvorgabe, denn an einer fehlenden Telefonnummer seines Lieferanten kann der Empfänger nichts ändern und muss trotzdem verbuchen.

  • Ein deutscher Grundkontenrahmen

    Deutschland ist das einzige Land, für das KRONENWERK einen eigenen Kontenrahmen mitbringt: nach den gewohnten Kontenklassen aufgebaut, sofort bebuchbar. Es ist ausdrücklich kein SKR03 und kein SKR04 — die gehören DATEV, und ein nachgezeichneter Kontenrahmen unter fremdem Namen wäre weder redlich noch verlässlich.

  • Umsatzsteuer, Nummern, Aufbewahrung

    Die deutschen Steuersätze, die Umkehr der Steuerschuld nach §13b und der dauerhafte Kleinunternehmerstatus nach §19 sind im Landesmodul hinterlegt, samt der gesetzlichen Befreiungstexte, die eine Rechnung tragen muss. Rechnungsnummern folgen einer lückenlosen Regel, Aufbewahrungsfristen richten sich nach den deutschen Vorgaben, und Gebuchtes bleibt stehen: korrigiert wird durch Storno und Neuausstellung.

Was KRONENWERK in Deutschland nicht tut

Vier Sätze, die andere weglassen.

  • Keine Übermittlung an ein staatliches Portal oder Netz. Die XRechnung entsteht hier; eingereicht wird sie von Ihnen beim Rechnungseingangsportal Ihres Auftraggebers. Wer glaubt, die Rechnung sei bereits abgegeben, wartet auf eine Zahlung für ein Dokument, das nie angekommen ist.
  • Kein SKR03 und kein SKR04, keine DATEV-Anbindung. Arbeitet Ihre Steuerberatung mit einem DATEV-Kontenrahmen, sprechen Sie darüber, bevor Sie umziehen.
  • Keine Steuerberatung und keine Zusicherung, dass Ihre Buchführung dem deutschen Recht in jedem Punkt entspricht. KRONENWERK bildet Regeln ab und prüft dagegen; die Verantwortung für den Abschluss bleibt bei Ihnen und Ihrer Beratung.
  • Keine abgenommene Bankanbindung. Der Kontoabgleich ist gebaut, aber mit keinem Anbieter freigegeben; Umsätze werden eingelesen, nicht automatisch abgeholt.

Gefragt und beantwortet

Die Fragen, die vor der Entscheidung kommen.

  • Kann ich mit KRONENWERK eine XRechnung erstellen?

    Ja. KRONENWERK erzeugt XRechnung 3.0.2 als CII-XML und prüft sie gegen die Vorgaben der Verwaltung, bevor die Datei entsteht. Die Einreichung beim Rechnungseingangsportal nehmen Sie selbst vor.

  • Erstellt KRONENWERK ZUGFeRD-Rechnungen?

    Ja, im Profil EN 16931 — ein PDF/A-3 mit eingebetteter CII-XML. Das ist die Voreinstellung für gewerbliche Kunden, weil der Empfänger die Datei einfach öffnen kann.

  • Ab wann muss ich E-Rechnungen ausstellen?

    Empfangen müssen alle seit dem 1. Januar 2025. Ausstellen müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab dem 1. Januar 2027, alle übrigen ab dem 1. Januar 2028. Diese Fristen sind im deutschen Landesmodul hinterlegt und nicht in einen Werbetext geschrieben.

  • Reicht KRONENWERK meine Rechnung bei einer Behörde ein?

    Nein. KRONENWERK erzeugt und prüft die Datei; die Einreichung beim Rechnungseingangsportal des Auftraggebers nehmen Sie vor. Das deutsche Landesmodul erklärt ausdrücklich keine nationale Übermittlung.

  • Kann ich KRONENWERK in Deutschland kaufen?

    Ja. Deutschland verlangt für die Rechnungsstellung keinen staatlichen Übertragungsweg, deshalb lässt sich hier jeder Pflichtvorgang zu Ende bringen. Die Tarife und die geltenden Beträge stehen auf der Preisseite.

Die anderen Länder

Sechs Länder, sechs verschiedene Antworten.

Was KRONENWERK kann, hängt am Landesmodul und nicht an einem Werbetext. Jede dieser Seiten sagt für ihr Land dasselbe zweimal: was vorhanden ist und was fehlt.

Stand

Was heute läuft

Dieser Block wird aus dem laufenden Produkt berechnet, nicht von Hand geschrieben. Steht oben etwas anderes, gilt dieser Block.

„Bereit“ heißt: jeder Pflichtvorgang der Rechnungsstellung, den KRONENWERK für dieses Land umsetzt, kann zu Ende gebracht werden. Es heißt nicht, dass jede Steuer jeder Region abgebildet ist — dafür steht die Zeile „Steuerregeln“.

Was abgebildet ist
Bereit — jeder Pflichtvorgang dieses Landes kann zu Ende gebracht werden
Abonnement
Erhältlich
Rechnungen
Können ausgestellt werden
Steuerregeln
Sätze zum Stichtag und Ableitung der Behandlung aus den Tatsachen des Vorgangs
Währung
EUR

Was KRONENWERK in Ihrem Land tut

  • Gesetzliche Befreiungstexte
  • Empfangene Rechnungen auslesen
  • Prüfung der Steuerkennungen
  • Nationaler Kontenrahmen
  • Prüfung gegen das nationale Regelwerk
  • Gesetzliche Pflicht zur E-Rechnung
  • Steuersätze aus dem Landesrecht
  • Strukturierte elektronische Rechnung

Konto anlegen.

Vor dem Kauf zeigt KRONENWERK noch einmal, was für Ihr Land abgebildet ist und was nicht — an derselben Stelle, an der über Geld gesprochen wird.