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Angebote

Erst das Angebot. Die Buchhaltung fängt später an.

Angebote sind der jüngste Teil von KRONENWERK und vollständig da: schreiben, verschicken, eine Antwort bekommen, überarbeiten, umwandeln.

Die Angebotsseite, wie ein Kunde sie sieht: Absender, Empfänger, die Positionen, die Summe und zwei Schaltflächen — Angebot annehmen oder ablehnen.
Die Seite in der Sprache, in der das Angebot geschrieben wurde — nicht in der des Lesers.
  • Schreiben

    Positionen, Mengen, Einheiten, Nachlässe und Steuersätze — dieselben Felder und dieselbe Arithmetik wie bei einer Rechnung, damit aus dem einen ohne Neutippen das andere werden kann. Was Sie oft anbieten, steht im Leistungskatalog und wird von dort übernommen.

  • Die Seite, die der Kunde bekommt

    Jedes verschickte Angebot bekommt eine eigene, schwer zu erratende Adresse. Sie zeigt genau eine Sache: dieses Angebot. Der Kunde braucht kein Konto, kein Kennwort und keine App — und die Adresse lässt sich jederzeit widerrufen.

  • Zwei Antworten, keine dritte

    Zusagen oder absagen. Die Zusage bindet sich an die Fassung, die auf der Seite stand — nicht an das, was inzwischen im Entwurf steht. Bei einer Absage lässt sich ein Grund angeben, und derselbe Knopf zweimal gedrückt sagt nicht zweimal zu.

  • Fassungen

    Nach dem Versand erzeugt jede wesentliche Änderung eine neue Fassung, und die alte bleibt daneben stehen. Auch eine Absage ist selten das Ende: aus »zu teuer« wird ein neuer Entwurf, und die abgelehnte Fassung bleibt lesbar, damit später nachvollziehbar ist, wozu der Kunde eigentlich nein gesagt hat.

  • Ein Angebot bucht nichts

    Auch die Zusage nicht. Ein Angebot erzeugt keine Forderung und keinen Ertrag, weil beides erst mit der Rechnung entsteht. Das ist keine Auslassung, sondern die Regel: im ganzen Angebotsteil wird kein Konto, keine Periode und kein Hauptbuch angefasst.

  • Umwandeln

    Aus einem angenommenen Angebot wird eine Rechnung — mit denselben Positionen, ohne dass sie jemand abtippt. Das Angebot erfährt davon und ist danach abgeschlossen; es wird nicht dadurch wieder offen, dass jemand die Rechnung anfasst.

Ein Wort dazu

»Angesehen« heisst angesehen.

Der Zustand »Angesehen« wird ausschliesslich davon gesetzt, dass die geschützte Angebotsseite tatsächlich abgerufen wurde. Dass ein Mailanbieter eine Nachricht angenommen hat, ist kein Beleg dafür, dass jemand etwas gelesen hat — und wer auf »angesehen« hin nachfasst, soll das auf einer Tatsache tun und nicht auf einer Vermutung.

Legen Sie ein Konto an und schreiben Sie eine Rechnung.

Sie brauchen den Sitz Ihres Unternehmens und zehn Minuten. Alles Weitere — Stammdaten, Kontenrahmen, Nummernkreise — entsteht dabei.