Frankreich
Eine Rechnung, die die Reform annimmt — und Bücher, die dahinterstehen.
KRONENWERK erzeugt die strukturierte Rechnung, die die französische Reform verlangt — Factur-X als PDF/A-3 mit eingebetteter XML oder reine CII nach EN 16931 —, prüft sie vor der Ausgabe und liest, was hereinkommt. Darunter liegt eine vollständige Buchhaltung: Ausgaben, Eingangsrechnungen, Hauptbuch, Auswertungen.
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Factur-X und CII, nach EN 16931
Factur-X ist die Voreinstellung: ein PDF, das Ihr Kunde öffnet, mit der CII-XML darin, die seine Software liest. Wo eine reine XML verlangt wird, erzeugt KRONENWERK CII nach EN 16931. Beide sind die Formate, die die Reform als strukturierte Rechnung anerkennt.
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Geprüft vor der Ausgabe, gelesen beim Eingang
Jede erzeugte Datei wird gegen die Regeln geprüft, die für sie gelten; eine Rechnung, die daran scheitert, wird nicht ausgegeben, sondern erklärt. Umgekehrt erkennt KRONENWERK eingehende Dateien an sich selbst — Hybrid-PDF, CII oder UBL — und meldet, was ihnen fehlt.
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Französische Mehrwertsteuer und Pflichtangaben
Die französischen Sätze, die gesetzlichen Befreiungstexte und die Prüfung der französischen Kennungen liegen im Landesmodul. Rechnungsnummern folgen einer nachvollziehbaren Regel, Aufbewahrungsfristen den französischen Vorgaben, und eine gebuchte Zeile wird nicht überschrieben, sondern storniert und neu ausgestellt.
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Nicht nur Rechnungen: der ganze Betrieb
Angebote, die zur Rechnung werden; Ausgaben und Eingangsrechnungen mit Beleg; Zahlungen und Mahnungen; wiederkehrende Rechnungen; Mehrwährung; Auswertungen aus demselben Hauptbuch. Wer nur eine Rechnungssoftware sucht, findet hier mehr, als er gesucht hat — und zahlt dafür im günstigsten Tarif nichts extra.
Die Übermittlung
Wo KRONENWERK aufhört und Ihre Plattform anfängt.
Die französische Reform verlangt, dass Rechnungen über eine zugelassene Plattform laufen — seit 2025 »plateforme agréée« genannt, vorher »PDP«. Der kostenlose staatliche Weg über das Portail public de facturation wurde im Oktober 2024 aufgegeben; das Portal bleibt als Verzeichnis und Datenknoten bestehen, nicht als Versandweg. KRONENWERK ist keine zugelassene Plattform: es erzeugt und prüft die Datei, die Ihre Plattform übernimmt. Nur wenn für Ihre Installation ausdrücklich ein Zustellweg eingerichtet ist, erklärt das französische Modul auch eine nationale Übermittlung.
Was KRONENWERK in Frankreich nicht tut
- KRONENWERK ist keine zugelassene Plattform und beantragt keine Zulassung in Ihrem Namen. Die Wahl Ihrer Plattform treffen Sie.
- Kein französischer Kontenrahmen im Lieferumfang. Einen Plan comptable général bringt KRONENWERK nicht mit; ein Kontenrahmen liegt heute nur für Deutschland bei.
- Keine Meldung von Transaktions- oder Zahlungsdaten an die Verwaltung. Was die Reform als e-reporting verlangt, geht über Ihre Plattform, nicht über KRONENWERK.
- Keine Steuerberatung und keine abgenommene Bankanbindung. Der Kontoabgleich ist gebaut, aber mit keinem Anbieter freigegeben.
Gefragt und beantwortet
Die Fragen, die vor der Entscheidung kommen.
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Ab wann gilt die Pflicht zur elektronischen Rechnung in Frankreich?
Seit dem 1. September 2026 muss jedes Unternehmen elektronische Rechnungen EMPFANGEN können; die Pflicht gilt. Ausstellen müssen seit demselben Tag große Unternehmen und ETI, das E-Reporting eingeschlossen. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Kleinstunternehmen folgen am 1. September 2027. Maßgeblich ist der veröffentlichte Kalender der Verwaltung, nicht diese Seite.
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Ist KRONENWERK eine plateforme agréée (PDP)?
Nein. KRONENWERK erzeugt und prüft die strukturierte Rechnung und führt die Buchhaltung; die Übermittlung übernimmt die zugelassene Plattform, mit der Sie arbeiten.
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Erzeugt KRONENWERK Factur-X?
Ja — ein PDF/A-3 mit eingebetteter CII-XML nach EN 16931, geprüft, bevor die Datei entsteht. Alternativ erzeugt KRONENWERK reine CII-XML.
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Kann ich KRONENWERK in Frankreich kaufen?
Ja. Vor dem Kauf zeigt KRONENWERK, was für Frankreich abgebildet ist und was nicht — insbesondere, dass die Übermittlung über Ihre zugelassene Plattform läuft, solange für Ihre Installation kein Zustellweg eingerichtet ist.
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Gibt es KRONENWERK auf Französisch?
Ja, Oberfläche und Belege. Die französische Sprachfassung wird auch in Belgien und Kanada gelesen; welchem Recht ein Unternehmen unterliegt, wählt es getrennt von der Sprache.
Die anderen Länder
Sechs Länder, sechs verschiedene Antworten.
Was KRONENWERK kann, hängt am Landesmodul und nicht an einem Werbetext. Jede dieser Seiten sagt für ihr Land dasselbe zweimal: was vorhanden ist und was fehlt.
Stand
Was heute läuft
Dieser Block wird aus dem laufenden Produkt berechnet, nicht von Hand geschrieben. Steht oben etwas anderes, gilt dieser Block.
„Bereit“ heißt: jeder Pflichtvorgang der Rechnungsstellung, den KRONENWERK für dieses Land umsetzt, kann zu Ende gebracht werden. Es heißt nicht, dass jede Steuer jeder Region abgebildet ist — dafür steht die Zeile „Steuerregeln“.
- Was abgebildet ist
- Eingeschränkt — mindestens ein Pflichtvorgang ist noch nicht möglich
- Abonnement
- Erhältlich
- Rechnungen
- Können ausgestellt werden
- Steuerregeln
- Sätze zum Stichtag und Ableitung der Behandlung aus den Tatsachen des Vorgangs
- Währung
- EUR
Was KRONENWERK in Ihrem Land tut
- Gesetzliche Befreiungstexte
- Empfangene Rechnungen auslesen
- Prüfung der Steuerkennungen
- Prüfung gegen das nationale Regelwerk
- Gesetzliche Pflicht zur E-Rechnung
- Steuersätze aus dem Landesrecht
- Strukturierte elektronische Rechnung
Was offen ist
- Für dieses Land schreibt das Recht einen Übermittlungsweg vor, an den KRONENWERK noch nicht angeschlossen ist. Rechnungen entstehen hier, aber KRONENWERK kann sie nicht auf dem vorgeschriebenen Weg zustellen.
Konto anlegen.
Vor dem Kauf zeigt KRONENWERK noch einmal, was für Ihr Land abgebildet ist und was nicht — an derselben Stelle, an der über Geld gesprochen wird.